
Kirchenmusik und Liturgie
Das Zweite Vatikanische Konzil bezeichnet die "überlieferte Kirchenmusik" als "wertvollen Schatz, den es zu pflegen und zu mehren gilt" (Liturgiekonstitution vom 4. Dezember 1963). Diese Liturgiekonstitution stellte die gesamte Kirchenmusik auf neue Grundlagen: Die Kirchenmusik selbst und nicht mehr das Sprechen der Gesangstexte durch den Priester ist liturgischer Vollzug.
Die Kirchenmusik ist Ausdrucksform der Gemeinde im Gottesdienst, Chöre und Musiker sind Teil dieser Gemeinde.
Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde auch die jeweilige Landessprache in die Liturgie aufgenommen, wodurch die Kirchenmusik für die verschiedenen Gattungen des Volksgesanges sowie auch für evangelische Kirchenmusik und zeitgenössische Musik geöffnet wurde.
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Kirchenmusik
Wir laden alle interessierten Sängerinnen und Sänger herzlich ein zum Mitsingen in unseren Chören. Als Ansprechpartner steht Ihnen unser Bezirkskantor, Matthias Degott gerne zur Verfügung.